Bundessozialgericht
Urt. v. 18.12.1980, Az.: 8a RU 92/79
Anfängerschwimmkurs; Ausbildungsveranstaltung; Hilfe bei Unglücksfällen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 18.12.1980
- Aktenzeichen
- 8a RU 92/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10794
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Bayreuth 19.09.1979 - S 11/7 U 42/79
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- SozR 2200 § 539 Nr 75
Amtlicher Leitsatz
Anfängerschwimmkurse sind keine Ausbildungsveranstaltungen in einem Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, deren Teilnehmer nach § 539 Abs 1 Nr 8 RVO unfallversichert sind. Geschützt sind nur diejenigen, die unmittelbar für den Unternehmenszweck (Hilfe bei Unglücksfällen) ausgebildet werden.