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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.07.1980, Az.: 11 RK 7/79

Satzung; Landwirtschaftliche Krankenkasse; Beitragsklasse; Einheitswert; Ertragskraft eines Unternehmens; Flächenwert

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.07.1980
Aktenzeichen
11 RK 7/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10957
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Dortmund 27.10.1977 - S 8 Kr 13/77
LSG Essen 12.04.1979 - L 16 Kr 164/77

Fundstellen

  • BSGE 50, 179
  • SozR 5420 § 65 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

1. Ein in der Satzung der landwirtschaftlichen Krankenkasse gemäß KVLG § 65 für die Bildung von Beitragsklassen benutzter "anderer angemessener Maßstab" muß in ähnlicher Weise wie die gesetzlich genannten Maßstäbe des Einheitswertes (Wirtschaftswertes) und des Arbeitsbedarfs Aussagen über die unterschiedliche Ertragskraft der Unternehmen ermöglichen.

2. Der andere angemessene Maßstab kann sich an Durchschnittswerten, zB dem durchschnittlichen Hektarwert der Gemeinde, orientieren, wenn er für Korrekturen nach individuellen Werten - hier: nach dem individuellen Hektarwert - Raum läßt, sofern die Differenz der Werte ein bestimmtes Ausmaß - hier: bei dem von der landwirtschaftlichen Krankenkasse gebildeten "Flächenwert" eine Differenz von 20 vH - nicht überschreitet.