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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.01.1980, Az.: 8a RK 14/79

Beitragspflicht; Übergangsgeld; Rehabilitationsträger; Vollrente; Erwerbsunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.01.1980
Aktenzeichen
8a RK 14/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10949
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mannheim 06.10.1976 - S 7 Kr 2098/75
LSG Stuttgart 20.07.1979 - L 4 Kr 663/78

Fundstelle

  • SozR 2200 § 381 Nr 35

Amtlicher Leitsatz

Die Beitragspflicht des Übergangsgeld zahlenden Rehabilitationsträgers fällt nicht dadurch rückwirkend weg, daß dem Behinderten nach erfolglosen Rehabilitationsmaßnahmen rückwirkend anstelle des Übergangsgeldes Vollrente aus der Unfallversicherung und Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aus der Rentenversicherung gewährt wird, weil der Behinderte von Anfang an dauernd erwerbsunfähig gewesen ist.