Bundessozialgericht
Urt. v. 29.11.1979, Az.: 4 RJ 95/78
SS-Angehöriger; Militärähnlicher Dienst; Anrechnung einer Ersatzzeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 29.11.1979
- Aktenzeichen
- 4 RJ 95/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10818
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 49, 170 - 175
- SozR 2200 § 1251 Nr 73
Amtlicher Leitsatz
Wer als Angehöriger der bewaffneten Verbände der SS während des zweiten Weltkrieges einen Dienst geleistet hat, der sonst, wenn es diese Verbände nicht gegeben hätte, von einem Soldaten der Wehrmacht geleistet worden wäre, hat jedenfalls in der Regel militärähnlichen Dienst geleistet und ist dem Soldaten hinsichtlich der Anrechnung einer Ersatzzeit gleichzustellen.