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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.09.1979, Az.: 4 RJ 131/78

Hinterbliebener; Zurechnungszeit; Nachentrichtung von Beiträgen; Rentenberechnung; Ende des Versicherungsverlaufs

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.09.1979
Aktenzeichen
4 RJ 131/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10790
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1253 Nr 10

Amtlicher Leitsatz

1. Haben Hinterbliebene des versicherten Verfolgten gemäß WGSVG § 10 Abs. 3 Beiträge nachentrichtet, so sind diese Beiträge bei der Berücksichtigung der bisher angerechneten Zurechnungszeit" mit gleichem Wert" (RVO § 1253 Abs. 2 S 3) so einzubeziehen, als ob sie der Versicherte selbst rechtzeitig geleistet hätte.

2. Bei der Berechnung der abgeleiteten Rente der Hinterbliebenen ist die Zurechnungszeit aus dem Rentenbescheid des Versicherten nicht am Ende des Versicherungsverlaufs, sondern "chronologisch" einzuordnen.