Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 19.09.1979, Az.: 11 RA 92/78

Luftwaffenhelfer-Dienst; Ersatzzeit; Vormerkung; Ausfallzeit; Schulausbildung; Anrechnungsfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.09.1979
Aktenzeichen
11 RA 92/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10738
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 49, 44 - 46
  • SozR 2200 § 1259 Nr 44

Amtlicher Leitsatz

Hat der Versicherungsträger eine Zeit des Luftwaffenhelfer-Dienstes als Ersatzzeit (AVG § 28 Abs. 1 Nr 1 = RVO § 1251 Abs. 1 Nr 1) vorgemerkt, so schließt das die Vormerkung derselben Zeit als Ausfallzeit der weiteren Schulausbildung iS von AVG § 36 Abs. 1 S 1 Nr 4 Buchst b (= RVO § 1259 Abs. 1 S 1 Nr 4 Buchst b) nicht aus; erst im späteren Leistungsfall ist zu entscheiden, ob und in welcher Form die Zeit dann anrechnungsfähig ist.