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Bundessozialgericht
Urt. v. 13.09.1979, Az.: 12 RK 60/78

Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge; Antragsfrist; Änderung der Beitragsklasse

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
13.09.1979
Aktenzeichen
12 RK 60/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10686
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Karlsruhe 01.09.1977 - S 2 An 718/77
LSG Stuttgart 26.09.1978 - L 6 An 1703/77

Fundstelle

  • SozR 5750 Art 2 § 51a Nr 30

Amtlicher Leitsatz

Ein Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nach AnVNG Art 2 § 49a Abs. 2 kann auch nach Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist (31.12.1975) hinsichtlich der gewählten Beitragsklasse noch geändert werden, wenn und soweit der Versicherungsträger dem Antragsteller in dem ihm erteilten Bescheid eine Änderung vorbehalten hatte.