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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.06.1979, Az.: 1 RA 97/78

Rentenversicherungsträger; Rehabilitation; Entscheidung über Kostenübernahme; Finanzielle Erwägungen; Ermessen; Ermessenfehler

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.06.1979
Aktenzeichen
1 RA 97/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10802
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1242 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

1. Kann der Träger der Rentenversicherung nach seinem Ermessen bestimmte Kosten als Leistung der Rehabilitation übernehmen (hier: Kosten der Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, AVG § 19 = RVO § 1242), so darf er bei der Entscheidung hierüber finanzielle Erwägungen anstellen.

2. In diesem Fall handelt der Versicherungsträger ermessensfehlerhaft (SGG § 54 Abs 2 S 2, SGB I § 39), wenn er nicht prüft, ob er die geltend gemachten Kosten nicht wenigstens zum Teil übernehmen kann.