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Bundessozialgericht
Urt. v. 01.03.1979, Az.: 6 RKa 3/78

Verwaltungsakt; Auslegung; Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht; Objektiver Erklärungswert

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
01.03.1979
Aktenzeichen
6 RKa 3/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10600
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 29.09.1976 - S 12 Ka 30/75
LSG Mainz 21.09.1977 - L 6 Ka 10/76
nachfolgend
BVerfG 14.07.1980 - 2 BvR 643/79

Fundstellen

  • BSGE 48, 56 - 61
  • SozR 2200 § 368a Nr 5

Amtlicher Leitsatz

1. Das Revisionsgericht kann die Auslegung eines Verwaltungsaktes durch das Berufungsgericht jedenfalls dann nachprüfen, wenn der Verwaltungsakt aufgrund einer Rechtsnorm ergangen ist, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt.

2. Zur Auslegung eines Verwaltungsaktes nach seinem objektiven Erklärungswert (hier: eines Beschlusses, durch den ein leitender Krankenhausarzt an der ambulanten kassenärztlichen Versorgung für solche Leistungen beteiligt worden ist, "die von den in S niedergelassenen Kassenärzten nicht ausgeführt werden können").