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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.02.1979, Az.: 4 RJ 65/78

Rehabilitation; Weitergewährung von Übergangsgeld; Beendigung der Maßnahme

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.02.1979
Aktenzeichen
4 RJ 65/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10638
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lübeck 01.02.1978 - S 2 J 181/77

Amtlicher Leitsatz

Die Weitergewährung von Übergangsgeld im Anschluß an eine "abgeschlossene" berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahme (RVO § 1241e Abs 3) setzt voraus, daß diese Maßnahme, falls eine Prüfung vorgesehen ist, mit deren Bestehen beendet worden ist (Anschluß an BSG 12.09.1978 5 RJ 8/78).