Bundessozialgericht
Urt. v. 01.02.1979, Az.: 2 RU 107/77
Versicherungsschutz; Schüler; Allgemeinbildende Schule; Herstellung eines Werkstück; Verrichtung im häuslichen Bereich
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 01.02.1979
- Aktenzeichen
- 2 RU 107/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10596
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 2200 § 539 Nr 54
Amtlicher Leitsatz
Der Schüler einer allgemeinbildenden Schule, der im Rahmen des Unterrichts ein Werkstück herstellen soll, steht bei Arbeiten, die er hierfür in seinem häuslichen Bereich verrichtet, nicht unter Versicherungsschutz nach RVO § 539 Abs 1 Nr 14 Buchst b.