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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.01.1979, Az.: 3 RK 35/77

Ersatzkasse; Freiwilliges Mitglied; Umstufung; Verwaltungsakt; Anhörung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.01.1979
Aktenzeichen
3 RK 35/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10774
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Bremen 27.10.1976 - 5 Kr 8/76
LSG Bremen 18.03.1977 - L 1 Kr 15/76

Amtlicher Leitsatz

Die Umstufung eines freiwilligen Mitglieds einer Ersatzkasse in eine Klasse mit höherem Beitrag ist ein belastender Verwaltungsakt, der die vorherige Anhörung des Versicherten erfordert (SGB I § 34 Abs 1). Die unterbliebene Anhörung kann im Widerspruchsverfahren nachgeholt und dadurch der fehlerhafte Verwaltungsakt geheilt werden (Anschluß an BSG 28.07.1977 2 RU 30/77 = SozR 1200 § 34 Nr 1).