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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.12.1978, Az.: 9 RV 78/77

Kriegerwitwe; Ausgleichsrente; Schadensausgleich; Berücksichtigung von Altersruhegeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.12.1978
Aktenzeichen
9 RV 78/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10640
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 47, 259 - 263
  • SozR 3100 § 40a Nr 6

Amtlicher Leitsatz

Es ist nicht verfassungswidrig, daß bei Bemessung der Ausgleichsrente und des Schadensausgleichs einer Kriegerwitwe ihr Altersruhegeld aus der eigenen Arbeiterrentenversicherung leistungsmindernd berücksichtigt wird.