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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.10.1978, Az.: 1 RJ 32/78

Berechtigtes Interesse; Feststellungsklage; Offenbarung vonGeheimnissen; Unbefugtheit; Wohnsitz im Ausland; Rentenberechtigter; Geheimnisbegriff; Befugnis zur Offenbarung; Geltungsbereich desSGB

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.10.1978
Aktenzeichen
1 RJ 32/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10760
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 14.09.1977 - S 28 J 1925/76
LSG Berlin 23.03.1978 - L 8 J 129/77

Fundstellen

  • BSGE 47, 118 - 123
  • MDR 1979, 347-348 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1200 § 35 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kann der Betroffene die Unbefugtheit der Offenbarung einzelner Geheimnisse im Wege der Feststellungsklage geltend machen.

2. Auch ein Rentenberechtigter mit Wohnsitz im Ausland hat Anspruch auf Wahrung seiner Geheimnisse durch Leistungsträger im Geltungsbereich des SGB.

3. Zum Begriff des "Geheimnisses" i. S. von SGB I § 35 Abs. 1.

4. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen über SGB I § 35 Abs. 1 S. 2 hinausgehend eine Befugnis zur Offenbarung besteht.

5. SGB I § 35 Abs. 2 gilt nicht im Verhältnis zu Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des SGB.