Bundessozialgericht
Urt. v. 25.10.1978, Az.: 1 RJ 32/78
Berechtigtes Interesse; Feststellungsklage; Offenbarung vonGeheimnissen; Unbefugtheit; Wohnsitz im Ausland; Rentenberechtigter; Geheimnisbegriff; Befugnis zur Offenbarung; Geltungsbereich desSGB
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 25.10.1978
- Aktenzeichen
- 1 RJ 32/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10760
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Berlin 14.09.1977 - S 28 J 1925/76
- LSG Berlin 23.03.1978 - L 8 J 129/77
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 47, 118 - 123
- MDR 1979, 347-348 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR 1200 § 35 Nr 1
Amtlicher Leitsatz
1. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kann der Betroffene die Unbefugtheit der Offenbarung einzelner Geheimnisse im Wege der Feststellungsklage geltend machen.
2. Auch ein Rentenberechtigter mit Wohnsitz im Ausland hat Anspruch auf Wahrung seiner Geheimnisse durch Leistungsträger im Geltungsbereich des SGB.
3. Zum Begriff des "Geheimnisses" i. S. von SGB I § 35 Abs. 1.
4. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen über SGB I § 35 Abs. 1 S. 2 hinausgehend eine Befugnis zur Offenbarung besteht.
5. SGB I § 35 Abs. 2 gilt nicht im Verhältnis zu Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des SGB.