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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.06.1978, Az.: 4 BJ 383/77

Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Kausalität

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.06.1978
Aktenzeichen
4 BJ 383/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10796
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 1500 § 160 Nr 31

Amtlicher Leitsatz

Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist im sozialgerichtlichen Verfahren nur dann ein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensmangel (SGG § 160 Abs 2 Nr 3), wenn die angefochtene Entscheidung auf ihm beruhen kann.