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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1978, Az.: 2 RU 5/78

Versicherungsschutz; Kraftfahrzeughaltung; Zweck

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.05.1978
Aktenzeichen
2 RU 5/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10830
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 46, 232 - 236
  • DB (Beilage) 1978, 14 (Volltext)
  • SozR 2200 § 658 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Dient die Kraftfahrzeughaltung sowohl einem gewerblichen Unternehmen als auch nicht gewerbsmäßigen Zwecken, ist die gesamte Kraftfahrzeughaltung bei dem für das gewerbliche Unternehmen zuständigen Versicherungsträger mitversichert, wenn die Kraftfahrzeughaltung überwiegend dem gewerblichen Unternehmen dient.