Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 26.04.1978, Az.: 6 RKa 14/77

Ersatzkassen; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Auswahl-Richtlinien; Anwendbarkeit für Honorarabrechnungen; Neue Zulassung des Arztes

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.04.1978
Aktenzeichen
6 RKa 14/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10773
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Kiel 14.05.1975 - S 8 Ka 1/74
LSG Schleswig 24.06.1977 - L 6 Ka 3/75

Fundstellen

  • BSGE 46, 145 - 151
  • SozR 5550 § 14 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Die "Auswahl-Richtlinien für die Einleitung des Prüfverfahrens", die für die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Ersatzkassenbereich im Mai 1973 beschlossen worden sind (ÄErsKVtr § 19), können erst für Honorarabrechnungen vom 3. Quartal 1973 an angewendet werden. Auf frühere Quartale sind sie selbst dann nicht anwendbar, wenn die Prüfungsinstanzen erst nach dem 01.07.1973 entschieden haben.

2. Zu den Praxisbesonderheiten, die bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zugunsten des Arztes zu berücksichtigen sind, gehört auch der Umstand, daß der Arzt neu zur Kassenpraxis zugelassen oder an der vertragsärztlichen Tätigkeit beteiligt worden ist. Dieser Umstand entlastet ihn jedoch nicht, soweit seine Behandlungsweise offensichtlich unwirtschaftlich war.