Bundessozialgericht
Urt. v. 26.04.1978, Az.: 6 RKa 14/77
Ersatzkassen; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Auswahl-Richtlinien; Anwendbarkeit für Honorarabrechnungen; Neue Zulassung des Arztes
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 26.04.1978
- Aktenzeichen
- 6 RKa 14/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10773
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Kiel 14.05.1975 - S 8 Ka 1/74
- LSG Schleswig 24.06.1977 - L 6 Ka 3/75
Rechtsgrundlagen
- § 368n Abs. 5 RVO
- § 368e RVO
- § 14 Nr. 1 EKV-Ä
- § 19 EKV-Ä
- § 12 Abs. 3 S. 2 SGG
Fundstellen
- BSGE 46, 145 - 151
- SozR 5550 § 14 Nr 2
Amtlicher Leitsatz
1. Die "Auswahl-Richtlinien für die Einleitung des Prüfverfahrens", die für die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Ersatzkassenbereich im Mai 1973 beschlossen worden sind (ÄErsKVtr § 19), können erst für Honorarabrechnungen vom 3. Quartal 1973 an angewendet werden. Auf frühere Quartale sind sie selbst dann nicht anwendbar, wenn die Prüfungsinstanzen erst nach dem 01.07.1973 entschieden haben.
2. Zu den Praxisbesonderheiten, die bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zugunsten des Arztes zu berücksichtigen sind, gehört auch der Umstand, daß der Arzt neu zur Kassenpraxis zugelassen oder an der vertragsärztlichen Tätigkeit beteiligt worden ist. Dieser Umstand entlastet ihn jedoch nicht, soweit seine Behandlungsweise offensichtlich unwirtschaftlich war.