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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.03.1978, Az.: 1 RA 33/77

Revisionskläger; Zulassung der Sprungrevision; Zustimmungserklärung-Frist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.03.1978
Aktenzeichen
1 RA 33/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10693
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 15.02.1977 - S 2 An 1711/76

Fundstelle

  • SozR 1500 § 67 Nr 11

Amtlicher Leitsatz

Hat der Revisionskläger rechtzeitig die Zulassung der Sprungrevision beantragt bzw. die Sprungrevision eingelegt, die Zustimmungserklärung des Gegners jedoch erst nach Ablauf der Antragsfrist bzw. der Revisionsfrist vorgelegt, so kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden.