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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1978, Az.: 4 RJ 73/77

Arbeitslosigkeit; Vorzeitiges Altersruhegeld; Berufung; Zulässigkeit; Berufungsantrag; Willkürliche Einschränkung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.02.1978
Aktenzeichen
4 RJ 73/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10794
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 1500 § 146 Nr 7

Amtlicher Leitsatz

1. Betrifft die Berufung eines Versicherten, der die Gewährung des vorzeitigen Altersruhegeldes wegen Arbeitslosigkeit (RVO § 1248 Abs 2) begehrt, bei ihrer Einlegung nicht nur Rente für abgelaufene Zeiträume (SGG § 146), so wird sie nicht dadurch unzulässig, daß der beklagte Versicherungsträger dem Versicherten während des Berufungsverfahrens antragsgemäß Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt und der Versicherte daraufhin seinen auf Gewährung von Altersruhegeld gerichteten Berufungsantrag entsprechend beschränkt.

2. Zur "willkürlichen" Einschränkung des Berufungsantrages.