Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1978, Az.: 4 RJ 49/77
Wartezeit; Anrechnung von Beiträgen; Nachentrichtung von Beiträgen; Nachentrichtung nach Eintritt des Versicherungsfalles; Vorversicherungszeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.02.1978
- Aktenzeichen
- 4 RJ 49/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10792
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs. 1 S. 3 WGSVG
- § 9 S. 1 WGSVG
Fundstelle
- SozR 5070 § 10 Nr 6
Amtlicher Leitsatz
Die nach Eintritt des Versicherungsfalls für vorhergehende Zeiten gemäß WGSVG § 10 nachentrichteten Beiträge sind auch dann auf die Wartezeit für diesen Versicherungsfall anzurechnen, wenn die für die Beitragsnachentrichtung erforderliche Vorversicherungszeit von 60 Kalendermonaten (WGSVG § 9) nur mit Ersatzzeiten erreicht wurde, die ihrerseits auf die Wartezeit für den Versicherungsfall nicht angerechnet werden können.