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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1978, Az.: 4 RJ 49/77

Wartezeit; Anrechnung von Beiträgen; Nachentrichtung von Beiträgen; Nachentrichtung nach Eintritt des Versicherungsfalles; Vorversicherungszeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.02.1978
Aktenzeichen
4 RJ 49/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10792
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 5070 § 10 Nr 6

Amtlicher Leitsatz

Die nach Eintritt des Versicherungsfalls für vorhergehende Zeiten gemäß WGSVG § 10 nachentrichteten Beiträge sind auch dann auf die Wartezeit für diesen Versicherungsfall anzurechnen, wenn die für die Beitragsnachentrichtung erforderliche Vorversicherungszeit von 60 Kalendermonaten (WGSVG § 9) nur mit Ersatzzeiten erreicht wurde, die ihrerseits auf die Wartezeit für den Versicherungsfall nicht angerechnet werden können.