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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.02.1978, Az.: 7 RAr 81/76

Antrag auf Arbeitserlaubnis; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Anspruch auf Arbeitserlaubnis; Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit; Weiterbeschäftigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.02.1978
Aktenzeichen
7 RAr 81/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10666
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 22.01.1975 - S 2 Ar 202/75
LSG Mainz 05.07.1976 - L 1 Ar 9/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1015
  • SozR 4100 § 19 Nr 5

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung eines Antrags auf Arbeitserlaubnis.

2. Ein ausländischer Arbeitnehmer, der bereits mit Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung ausübt, hat Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach ArbErlaubV § 1 Nr 1 vom 2.3.1971 für die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit, wenn der Arbeitgeber aus sachlich gerechtfertigten betrieblichen Gründen, deren Berücksichtigung mit dem Zweck des AFG § 19 übereinstimmt, gerade diesen Arbeitnehmer weiterbeschäftigten will.