Bundessozialgericht
Urt. v. 14.02.1978, Az.: 7 RAr 65/76
Grundurteil; Bestimmte Leistungen; Allgemein gehaltener Leistungsantrag
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 14.02.1978
- Aktenzeichen
- 7 RAr 65/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10665
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1500 § 130 Nr 2
Amtlicher Leitsatz
Das Gericht kann im Grundurteil nach SGG § 130 nur über bestimmte Leistungen entscheiden. Sind in einem allgemein gehaltenen Leistungsantrag - hier: Förderung einer Bildungsmaßnahme - verschiedene Rechtsansprüche auf Geldleistungen enthalten, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn und soweit die Ansprüche dem Grunde nach bestehen.