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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.02.1978, Az.: 7 RAr 65/76

Grundurteil; Bestimmte Leistungen; Allgemein gehaltener Leistungsantrag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.02.1978
Aktenzeichen
7 RAr 65/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10665
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 1500 § 130 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

Das Gericht kann im Grundurteil nach SGG § 130 nur über bestimmte Leistungen entscheiden. Sind in einem allgemein gehaltenen Leistungsantrag - hier: Förderung einer Bildungsmaßnahme - verschiedene Rechtsansprüche auf Geldleistungen enthalten, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn und soweit die Ansprüche dem Grunde nach bestehen.