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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.10.1977, Az.: 1 BA 55/77

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtzulassungsbeschwerde; Versäumen der Frist; Fehlende Begründung; Weitere Frist zur Begründung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.10.1977
Aktenzeichen
1 BA 55/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10786
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 22.04.1976 - S 16 An 187/75
LSG Celle 21.01.1977 - L 1 An 109/76

Fundstellen

  • MDR 1978, 171 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 164 Nr 9

Amtlicher Leitsatz

1. Hat ein Rechtsmittelführer die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Revision schuldlos versäumt, so ist ihm unter den weiteren Voraussetzungen von SGG § 67 Wiedereinsetzung auch dann zu bewilligen, wenn er das Rechtsmittel innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung des angefochtenen Urteils (Zulassungsbeschlusses) nicht begründet hat.

2. In diesem Fall steht ihm zur Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung, die mit Zustellung des die Wiedereinsetzung bewilligenden Beschlusses des BSG beginnt (Weiterführung von BSG 29.10.1958 11/8 RV 1301/56 = BSGE 8, 207; für SGG § 160a Abs 2 S 1, § 164 Abs 2 S 1 Fassung: 30.07.1974).