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Bundessozialgericht
Urt. v. 01.06.1977, Az.: 3 RK 2/77

Arbeitgeberzuschuß; Anspruch auf Mutterschaftsgeld; Private Krankenversicherung; Außergerichtliche Kosten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
01.06.1977
Aktenzeichen
3 RK 2/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10699
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 44, 51 - 54
  • BSGE 44 51
  • SozR 2200 § 405 Nr 6

Amtlicher Leitsatz

1. Solange eine Angestellte Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, besteht kein Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses nach RVO § 405. Dies gilt auch dann, wenn die Angestellte in dieser Zeit zu ihrer privaten KV beitragspflichtig ist.

2. Der in einem Rechtsstreit über den Arbeitgeberzuschuß nach RVO § 405 unterliegende Angestellte hat dem Arbeitgeber, wenn er nicht zu den in SGG § 193 Abs 4 genannten Rechtsträgern gehört, die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.