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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.03.1977, Az.: 4 RJ 177/75

Übergangsgeld; Berechnung; Entgangenes regelmäßiges Nettoarbeitsentgelt; Anrechnung; Lohnsteuer-Jahresausgleich

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.03.1977
Aktenzeichen
4 RJ 177/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10811
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1977, 1372 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 2200 § 1241 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Bei der Berechnung des Übergangsgeldes ist der sich aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich ergebende Erstattungsbetrag nicht anteilmäßig auf das "entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt" (RVO § 1241 Abs 1 iVm § 182 Abs 4) anzurechnen.