Bundessozialgericht
Urt. v. 03.02.1977, Az.: 11 RA 154/75
Anrechnung von Ersatzzeiten; Voraussetzungen; Halbbelegung; Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit; Dreijahresfrist; Entrichtung freiwilliger Beiträge; Gleichstellung mit Pflichtbeiträgen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 03.02.1977
- Aktenzeichen
- 11 RA 154/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10705
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 28 Abs. 2 S. 2 Buchst. c AVG
- § 1251 Abs. 2 S. 2 Buchst. c RVO
- Art. 2 § 54a Abs. 2 S. 1 AnVNG
Fundstellen
- BSGE 43, 178 - 181
- DB (Beilage) 1978, 20 (Volltext)
- VersR 1977, 931
Amtlicher Leitsatz
Die Anrechnung von Ersatzzeiten auf Grund von AVG § 28 Abs 2 S 2 Buchst c setzt außer der dort verlangten Halbbelegung auch voraus, daß nach Ablauf der Dreijahresfrist eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen worden ist. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Versicherte nur freiwillige Beiträge entrichtet hat, auch wenn diese gemäß AnVNG Art 2 § 54a "bei Anwendung des AVG § 28 Abs 2 S 2 Bucht c" Pflichtbeiträgen gleichstehen.