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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.01.1977, Az.: 7 RAr 16/75

Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme; Fortbildung; Umbildung; Abgrenzung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.01.1977
Aktenzeichen
7 RAr 16/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10855
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 43, 124 - 128
  • SozR 4100 § 41 Nr 28

Amtlicher Leitsatz

Für die Frage, ob die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme als Fortbildung oder Umschulung einzuordnen ist, ist nicht notwendig von der letzten beruflichen Tätigkeit vor der Maßnahme auszugehen. Es kommt vielmehr darauf an, ob und in welchem Umfange (noch vorhandene) berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten in den neuen Beruf übernommen werden.