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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.01.1977, Az.: 2 RU 57/75

Ort der Tätigkeit; Umkehr; Rückweg; Versicherungsschutz

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.01.1977
Aktenzeichen
2 RU 57/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10836
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Wer auf dem Weg zum Ort der Tätigkeit umkehrt, um aus seiner Wohnung das vergessene Geld zu holen, mit dem er sich zu der mitgeführten Brotmahlzeit Sprudel kaufen wollte, steht auf dem Rückweg zur Wohnung nicht unter Versicherungsschutz.