Bundessozialgericht
Urt. v. 25.01.1977, Az.: 2 RU 55/76
Versicherungsschutz; Abheben eines Geldbetrags; Weg zum Geldinstitut
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 25.01.1977
- Aktenzeichen
- 2 RU 55/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10835
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 43, 119 - 123
- SozR 2200 § 548 Nr 28
Amtlicher Leitsatz
Der Versicherte steht, wenn er erstmalig nach Ablauf eines Lohn- oder Gehaltszahlungszeitraums das Geldinstitut persönlich aufsucht, beim Abheben eines Geldbetrages auch dann nach RVO § 548 Abs 1 S 2 unter Versicherungsschutz, wenn vor ihm bereits von seinem Konto eine andere Person nach Ablauf des Lohn- oder Gehaltszahlungszeitraums einen Geldbetrag abgehoben hat.