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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.01.1977, Az.: 2 RU 55/76

Versicherungsschutz; Abheben eines Geldbetrags; Weg zum Geldinstitut

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.01.1977
Aktenzeichen
2 RU 55/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10835
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 43, 119 - 123
  • SozR 2200 § 548 Nr 28

Amtlicher Leitsatz

Der Versicherte steht, wenn er erstmalig nach Ablauf eines Lohn- oder Gehaltszahlungszeitraums das Geldinstitut persönlich aufsucht, beim Abheben eines Geldbetrages auch dann nach RVO § 548 Abs 1 S 2 unter Versicherungsschutz, wenn vor ihm bereits von seinem Konto eine andere Person nach Ablauf des Lohn- oder Gehaltszahlungszeitraums einen Geldbetrag abgehoben hat.