Bundessozialgericht
Urt. v. 15.12.1976, Az.: 4 BJ 1/76
Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Entscheidung durch das BSG; Revision wegen Abweichung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 15.12.1976
- Aktenzeichen
- 4 BJ 1/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10786
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1977, 347 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR 1500 § 160 Nr 25
Amtlicher Leitsatz
Hat der Beschwerdeführer in der Nichtzulassungsbeschwerde zutreffend die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht und hat nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist der Große Senat des BSG zu der umstrittenen Rechtsfrage entschieden, so ist die Revision wegen Abweichung zuzulassen, wenn die Vorinstanz anders entschieden hat als es der Entscheidung des Großen Senats entspricht.