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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.11.1976, Az.: 10 RV 209/75

Schadensausgleich; Voraussetzungen; Bruttoeinkommen; Verlustvortrag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.11.1976
Aktenzeichen
10 RV 209/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10773
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 3100 § 40a Nr 5

Amtlicher Leitsatz

1. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensausgleich enthält BVG § 40a Abs 1; Abs 2 hat nur erläuternde Funktion.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, daß der steuerrechtlich berücksichtigte Abzug von Verlusten aus Vorjahren (EStG § 10d) bei der Feststellung des Bruttoeinkommens nach BVG § 40a Abs 2 (DV § 33 BVG § 8) unberücksichtigt bleibt.