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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1976, Az.: 8 RU 28/76

Ordnungsstrafbescheid; Begründung; Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten; Offensichtliche Umstände

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.10.1976
Aktenzeichen
8 RU 28/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10915
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1977, 435 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 2200 § 773 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Die Begründung eines - im Ermessen des Versicherungsträgers liegenden - Ordnungsstrafbescheides muß grundsätzlich erkennen lassen, daß sich der Versicherungsträger mit den entscheidungserheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten auseinandergesetzt hat; sie ist jedoch hinsichtlich derjenigen Punkte entbehrlich, die auf der Hand liegen oder sich aus den dem Adressaten bekannten Umständen ergeben.