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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.10.1976, Az.: 2 RU 247/74

Versicherungsschutz; Weg nach dem Ort der Tätigkeit; Durchschreiten des Außentür; Garage

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.10.1976
Aktenzeichen
2 RU 247/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10909
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 42, 293 - 296
  • NJW 1977, 2134 (amtl. Leitsatz)
  • SozR 2200 § 550 Nr 22

Amtlicher Leitsatz

Der Weg nach dem Ort der versicherten Tätigkeit beginnt auch dann mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes, wenn der Versicherte die auf einem Einfamilienhausgrundstück an das Wohngebäude angebaute, aber von diesem nicht direkt zugängliche Garage aufsucht, um mit dem Pkw zur Arbeitsstätte zu fahren (Weiterentwicklung von BSG 11.12.1973 2 RU 29/73 = BSGE 37, 36).