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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.10.1976, Az.: 12/7 RAr 110/75

Berufliche Bildungsmaßnahme; Fahrtkosten; Pauschalierung; Zuständigkeit; Verwaltungsrat

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.10.1976
Aktenzeichen
12/7 RAr 110/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10896
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 4100 § 45 Nr 9

Amtlicher Leitsatz

Die Pauschalierung der bei einer beruflichen Bildungsmaßnahme anfallenden Fahrkosten betrifft den Umfang der Leistung und darf nur vom Verwaltungsrat der BA als dem zuständigen Organ geregelt werden. Die Übertragung auf den Präsidenten der BA ist unzulässig.