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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.06.1976, Az.: 7 RAr 50/75

Jurist; Erstes Staatsexamen; Vorbereitungsdienst; Arbeitslosigkeit; Hochschulstudium; Abschluß; Exmatrikulation

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.06.1976
Aktenzeichen
7 RAr 50/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10783
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 42, 76 - 85
  • SozR 4100 § 101 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Arbeitslosigkeit von Juristen nach AFG § 101 Abs 1 in der Zeit zwischen Ablegung der 1. Juristischen Staatsprüfung und dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst als Referendar.

2. Für das Merkmal der Arbeitslosigkeit iS AFG § 101 Abs 1 ist nicht entscheidend, daß der Antragsteller für eine unbestimmte oder bestimmte, aber nicht unbedeutende Dauer für eine Arbeitnehmertätigkeit in Betracht kommt (Fortführung von BSG 11.03.1976 7 RAr 93/74).

3. Als abgeschlossen iS von AVAVG § 145 Abs 1 S 1 Nr 4 Buchst b S 2 ist ein Hochschulstudium dann anzusehen, wenn die für den gewählten Studiengang vorgeschriebene Prüfung erfolgreich abgelegt worden ist. Auf die Exmatrikulation kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

4. AlhiV § 2 Nr 2 vom 07.08.1974 (BGBl 1 1974, 1929) ist auf vor ihrem Inkrafttreten (01.09.1974) liegende Sachverhalte nicht anwendbar.