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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.04.1976, Az.: 8 RU 78/75

Beteiligung am Stammkapital; Alleinige Geschäftsführer; Vertretung; Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragspflicht

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.04.1976
Aktenzeichen
8 RU 78/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10942
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 42, 1 - 4
  • BB 1976, 1132
  • GmbHR 1977, 131-132 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Sind die beiden alleinigen Geschäftsführer einer GmbH mit gleichen Teilen am Stammkapital beteiligt und vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich, so haben sie in ihrem notwendigen Zusammenwirken eine das Unternehmen schlechthin "beherrschende" Stellung mit der Folge, daß für diese unternehmerähnliche Tätigkeit keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung besteht.