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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.03.1976, Az.: 7 RAr 63/74

Berufliche Umschulung; Teilnahme an einer Maßnahme; Ende; Abschlußprüfung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.03.1976
Aktenzeichen
7 RAr 63/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10764
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 224 - 229
  • SozR 4100 § 44 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

Die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Umschulung (AFG § 47) und damit der Anspruch auf Förderungsleistungen nach AFG §§ 44, 45 endet mit der Ablegung der für den Bildungsgang vorgesehenen ordnungsgemäßen Abschlußprüfung jedenfalls dann, wenn nach diesem Zeitpunkt weitere Unterrichtsveranstaltungen als Bestandteil der beruflichen Umschulung weder als erforderlich vorgesehen sind noch stattfinden (Fortführung BSG 17.12.1975 7 RAr 39/74).