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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.02.1976, Az.: 12/3 RK 69/75

Arbeitgeberbeitragsanteile; Ruhegeldemfänger als Vorstandsmitglied; Verpflichtung des Arbeitgebers; Altersruhegeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.02.1976
Aktenzeichen
12/3 RK 69/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10799
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Arbeitgeber, die einen Ruhegeldempfänger als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft beschäftigen, sind auch dann nicht verpflichtet, für einen solchen Beschäftigten Arbeitgeberbeitragsanteile zur Angestelltenversicherung zu entrichten, wenn für diesen vor Beginn des Altersruhegeldes als fiktiv Versicherungspflichtigen nach AnVNG Art. 2 § Sb Beiträge entrichtet worden sind.