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Bundessozialgericht
Urt. v. 05.02.1976, Az.: 11 RK 2/75

Krankenversicherungspflicht; Landwirtschaft; Mithelfende Familienangehörige; Jahresarbeitsverdienst; Höhe; Verfassungsmäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
05.02.1976
Aktenzeichen
11 RK 2/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10734
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 157 - 160
  • SozR 5420 § 2 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

Im Angestelltenverhältnis in der Landwirtschaft beschäftigte mithelfende Familienangehörige unterliegen auch dann der Krankenversicherungspflicht nach KVLG § 2 Abs 1 Nr 3, wenn der Jahresarbeitsverdienst die in RVO § 163 Abs 1 Nr 2 bezeichnete Grenze überschreitet; der Gleichheitssatz (GG Art 3 Abs 1) wird dadurch nicht verletzt.