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Bundessozialgericht
Urt. v. 05.02.1976, Az.: 11 RA 70/75

Versicherungspflichtige Tätigkeit; Unterbrechung; Ende; Arbeitsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeitsrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
05.02.1976
Aktenzeichen
11 RA 70/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10733
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 168 - 171
  • SozR 2200 § 1259 Nr 15

Amtlicher Leitsatz

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit wird durch eine Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht unterbrochen, sondern beendet, wenn daneben fortwährend bis zum Versicherungsfall des Alters eine Erwerbsunfähigkeit besteht. Der zusätzliche Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist dabei nicht entscheidend; er bestärkt nur die Annahme, daß der erwerbsunfähige Versicherte nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen konnte.