Bundessozialgericht
Urt. v. 17.12.1975, Az.: 2 RU 77/75
Zulassung der Revision; Sprungrevision; Beschluß; Keine Zuziehung ehrenamtlicher Richter; Arbeitsgerät; Blindenführerhund; Zweckbestimmung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.12.1975
- Aktenzeichen
- 2 RU 77/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10768
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 41, 102 - 108
- SozR 1500 § 161 Nr 4
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Zulassung einer Sprungrevision durch Beschluß des Vorsitzenden einer Kammer des SG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter.
2. Ein Blindenführhund kann ein Arbeitsgerät iS des RVO § 549 sein. Voraussetzung ist, daß er seiner Zweckbestimmung nach hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird.