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Bundessozialgericht
Urt. v. 10.12.1975, Az.: 8 RU 66/75

Körperersatzstück; Größeres orthopädisches Hilfsmittel; Brille; Krankenkasse; Ersatzanspruch

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.12.1975
Aktenzeichen
8 RU 66/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10717
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 41, 61 - 64
  • SozR 2200 § 548 Nr 12

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Brille ist kein Körperersatzstück oder größeres orthopädisches Hilfsmittel iS des RVO § 548 Abs 2.

2. Der Krankenkasse steht gegenüber dem Unfallversicherungsträger kein Ersatzanspruch für eine bei einem Unfall zerstörte Brille zu, wenn der Unfall zu keiner Augenschädigung bzw Sehverschlechterung geführt hat.