Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 10.12.1975, Az.: 8 RU 202/74

Richtfest; Geselliges Beisammensein; Unfallversicherungsschutz; Auto des Vorgesetzten; Rückfahrt

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.12.1975
Aktenzeichen
8 RU 202/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10715
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BSGE 41, 58 - 61

Amtlicher Leitsatz

1. Ein im Anschluß an ein Richtfest stattfindendes fortgesetztes geselliges Beisammensein von Bauunternehmer und Bauarbeitern steht grundsätzlich nicht mehr unter Unfallversicherungsschutz.

2.Wird der Versicherte im Pkw seines Vorgesetzten (hier: Mitgesellschafter und Geschäftsführer des Beschäftigungsunternehmens) zum Ort des Richtfestes bzw. des sich anschließenden geselligen Beisammenseins gefahren, so steht er grundsätzlich auch bei der Rückfahrt unter Unfallversicherungsschutz, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, das entsprechende Angebot seines Vorgesetzten abzulehnen.