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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.08.1975, Az.: 7 RAr 6/74

Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit; Berufliche Fortbildung; Förderung; Ordensmitglieder; Entwicklungshelfer

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.08.1975
Aktenzeichen
7 RAr 6/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10849
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 40, 179 - 185
  • SozR 4100 § 36 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

Die Förderung der beruflichen Fortbildung von Ordensmitgliedern ist arbeitsmarktpolitisch grundsätzlich nicht zweckmäßig iS von AFG § 36. Dies gilt auch, wenn die Fortbildung der Aufnahme einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer dienen soll.