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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.06.1975, Az.: 5 RKn 3/75

Krankengeld; Berechnung; Wöchentliche Arbeitszeit; Zeitfaktor; Arbeiter; Bemessung des Entgelts; Kurzarbeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.06.1975
Aktenzeichen
5 RKn 3/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10831
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 40, 90 - 92
  • DB (Beilage) 1976, 3 (Kurzinformation)
  • SozR 2200 § 182 Nr 10

Amtlicher Leitsatz

AFG § 164 Abs 1 beeinflußt bei Arbeitern, deren Entgelt nicht nach Monaten bemessen wird, die Berechnung des Krankengeldes allein dahin, daß die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (RVO § 182 Abs 5 S 4, sogenannter Zeitfaktor) vor Eintritt der Kurzarbeit zugrunde zu legen ist; hinsichtlich der Ermittlung des durchschnittlichen Stundenlohns (sogenannter Geldfaktor) ist RVO § 182 Abs 5 S 1 unverändert anzuwenden.