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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.06.1975, Az.: 12 BJ 24/75

Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit; Beschluß; Begründung; Mehrfache Begründung; Abweichung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.06.1975
Aktenzeichen
12 BJ 24/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10783
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1976, 409 (Kurzinformation)
  • MDR 1975, 964 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 160a Nr 5

Amtlicher Leitsatz

1. Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde kann in entsprechender Anwendung des SGG § 169 S 3 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß und ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter als unzulässig verworfen werden (Anschluß an BSG 15.04.1975 5 BKn 1/75).

2. Ist eine Entscheidung kumulativ mehrfach begründet, genügt es nicht, die Abweichung (Divergenz) für eine Begründung darzulegen. Es muß dargetan werden, daß sich die Abweichung auf alle Begründungen des Urteils auswirkt.