Bundessozialgericht
Urt. v. 03.06.1975, Az.: 7 RAr 17/74
Einheitliche Bildungsmaßnahme; Meisterlehrgang; Unterhaltsgeld
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 03.06.1975
- Aktenzeichen
- 7 RAr 17/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10677
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 40, 29 - 34
- SozR 4100 § 44 Nr 4
Amtlicher Leitsatz
Der auf die Ablegung der Meisterprüfung ausgerichtete Meisterlehrgang und die anschließende Prüfung sind als eine einheitliche Bildungsmaßnahme anzusehen, wenn die Prüfung in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Lehrgang steht. Dem Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme steht für die notwendige Prüfungszeit Unterhaltsgeld nach AFG § 44 Abs 1 zu, auch wenn in dieser Zeit kein Unterricht erteilt wird.