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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.04.1975, Az.: 5 BKn 1/75

Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit; Mündliche Verhandlung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.04.1975
Aktenzeichen
5 BKn 1/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10754
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 1500 § 160a Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde kann in entsprechender Anwendung des SGG § 169 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter als unzulässig verworfen werden.