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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.03.1975, Az.: 7 RAr 66/72

Förderung; Zweckmäßigkeit; Beurteilung; Verhältnisse im angestrebten Beruf; Umschulung; Mangelberuf

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.03.1975
Aktenzeichen
7 RAr 66/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10692
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 39, 189 - 194
  • SozR 4100 § 36 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

1. Für die Beurteilung, ob eine Förderung unter Berücksichtigung der Lage und der Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint (AFG § 36), kommt es grundsätzlich auf die Verhältnisse in dem angestrebten Beruf an.

2. Die Förderung einer Maßnahme zur Umschulung erscheint jedenfalls dann zweckmäßig, wenn der angestrebte Beruf ein sogenannter Mangelberuf ist.