Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 29.01.1975, Az.: 5 RKnU 12/74

Rückforderung; Unrechtmäßige Leistung; Rückforderung dem Grunde nach ; Verwaltungsakt; Vorschuß

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.01.1975
Aktenzeichen
5 RKnU 12/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10873
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 39, 86 - 91
  • SozR 2200 § 628 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Der Versicherungsträger darf eine zu Unrecht erbrachte Leistung abgesondert von der Frage, ob die Rückforderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers vertretbar ist, durch Verwaltungsakt "dem Grunde nach" zurückfordern.

2. Stellt sich heraus, daß dem Versicherten eine Leistung nicht zusteht, so darf der Versicherungsträger einen nicht leichtfertig gewährten Vorschuß zurückfordern, sofern dies im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Empfängers vertretbar ist (Weiterführung von BSG 25.08.1965 5 RKn 72/61 = BSGE 23, 259 = SozR Nr 2 zu § 93 RKG).